Friedhofsgebuehren-2019
Friedhofsgebührensatzung
der Ortsgemeinde Langweiler vom 12. 03. 2015
Der Rat der Ortsgemeinde Langweiler hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde verwalteten Friedhofes und seiner Einrichtungen sind folgende Gebühren zu entrichten:
Reihengrab |
Ruhezeit 30 Jahre |
ohne Aushub |
€ 300 |
Reihengrab (Kindergrab) |
Ruhezeit 30 Jahre |
ohne Aushub |
€ 150 |
Urnengrab |
Ruhezeit 30 Jahre |
ohne Aushub |
€ 300 |
Urne Zweitbelegung (in Reihengrab, Urnengrab ) |
Ruhezeit min. 15 Jahre bzw. bis Ablauf der Erstbelegung |
ohne Aushub |
€ 300 |
Rasengrab Särge |
Ruhezeit 30 Jahre |
Liefern und gravieren einer Gedenktafel mit Beschriftung, umlaufende Betonzarge 30 Jahre Pflege ohne Aushub |
€ 1245 |
Rasengrab Urnen,
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Ruhezeit 30 Jahre |
Liefern, gravieren und Anbringen einer Gedenktafel mit Beschriftung, umlaufende Betonzarge 30 Jahre Pflege ohne Aushub |
€ 1245 |
Urne Zweitbelegung (in Rasengrab ) |
Ruhezeit min. 15 Jahre bzw. bis Ablauf der Erstbelegung |
Auswechseln bzw. Neu - Zuatzbeschriftung der Gedenktafel zu Kosten des Nutzungsberechtigten ohne Aushub |
€ 300 |
Erdaushub Reihengrab / Rasengrab Särge |
€ 700 |
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Erdaushub Kindergrab |
€ 300 |
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Erdaushub Urnengrab / Rasengrab Urnen |
€ 105 |
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Verlängerung der Ruhezeit |
Kosten pro Jahr |
€ 10 |
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Benutzungsgebühr Leichenhalle |
(ohne Reinigung) |
€ 50 |
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Abräumen und Entsorgung welker Kränze, Blumengaben |
(2 Monate nach Bestattung) |
€ 75 |
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Langweiler, den 12.03. 2015
Ortsgemeinde Langweiler
(Ortsbürgermeister)